Schornsteinsanierungen

Jede bauliche Veränderung am Schornstein unterliegt einer Benutzungsgenehmigung durch den zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister, auch bei der Heizungsanlagensanierung!

Wir berechnen und planen nach EN 13384 den erforderlichen Rohrdurchmesser für die anzuschließende Heizleistung.

Folgende Schornsteinsanierungen führen wir aus:

  • Starre und flexible Edelstahleinsatzrohre für alle Brennstoffe im Unterdruckbetrieb
  • Starre und flexible PP und PVDF Kunststoffabgasleitung, sowie Edelstahlrohrsysteme für Brennwertheizungen im Überdruckbetrieb
  • Edelstahlverbindungsleitungen und Abgaskaskaden
  • Schornsteinneubau von Abgasanlagen, Rauchanlagen, Abluftanlagen
  • Doppelwandige isolierte Edelstahlschornsteinsysteme

Die Schornsteinsanierung nimmt in den meisten Fällen maximal einen Tag in Anspruch.

Sprechen Sie uns gerne, für alle Fragen rund um dieses Thema, an